Für 2 Personen
1. Tag:
€120,-
(inkl. Endreinigung)
jeder weitere Tag:
€60,-
bis zu 2 Hunde inklusive
für den 3. Hund:
€5,-/Tag
Bei einer Buchung nehme ich eine Anzahlung, die pro Woche 100,- € beträgt. Diese wird bei einer Stornierung nicht wieder erstattet.
Die Anreise erfolgt ab 15.00 Uhr, da ich noch die Endreinigung vom Vormieter erledigen muss. Falls vorher ein freier Zeitraum ist, kann man auch früher anreisen. Dies ist jedoch vorher abzusprechen.
Die Abreise erfolgt immer spätestens bis 10.00 Uhr.
Der Mindestaufenthalt beträgt 5 Nächte. Im Januar und Februar ist der Mindestaufenthalt 3 Nächte.
Bei privater Anmietung einer Ferienunterkunft galt schon immer das Mietrecht, welches automatisch greift, wenn der Rücktritt im Mietvertrag oder den AGBs nicht geregelt ist! Seit 2018 gilt dies auch bei gewerblichen Unterkünften.
Was bedeutet das im Klartext?
Wer eine Ferienunterkunft bucht bzw. anmietet, der sollte IMMER eine Reisetrittsversicherung abschließen, damit er eben nicht auf seinen Rücktrittskosten sitzen bleibt. Natürlich kann man nicht alles absichern, schlägt das Wetter kurzfristig um und der Urlaub fällt ins Wasser, das ist immer das eigene Risiko, dann macht man eben das Beste draus ! Regen ist kein Grund, vom Mietvertrag zurück zu treten. Und auch nicht um die eigentlich vernünftige Unterkunft schlecht zu machen!
Dank Fernsehwerbung wird gerne mit kostenloser Stornierung bis zum Anreisetag geworben, das ist nun mal in der Realität nicht umsetzbar und gesetzlich so nicht vorgesehen. Vor allem aber nicht allgemein gültig, nur weil eine Buchungsplattform damit fadenscheinig wirbt, den dort inserierenden Vermietern ist es nämlich frei gestellt, ob sie kostenloses "Storno" anbieten oder eben nicht ! Und die meisten bieten es nicht an, da sonst ja ständig storniert werden würde, z.B. wenn zur Anreise das, Wetter schlecht wird ! Das kann kein Vermieter abpuffern.
Bucht man eine Unterkunft, egal auf welchem Weg, selbst telefonisch, geht man einen verbindlichen Vertrag ein, der gesetzlich nur durch Höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Feuer, Wasserschaden, etc) aufgelöst werden kann.
D.h. der Vermieter hat die Unterkunft zur Verfügung zu stellen, der Gast ist in der Zahlungspflicht, egal ob er die Unterkunft nutzt.
Da viele in der heutigen Zeit sich früh eine Unterkunft sichern haben die meisten Vermieter den Rücktritt vertraglich und gestaffelt geregelt.
Beispiel
Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht, und zwar wie folgt:
Ihre Vierbeiner sind bei uns herzlich willkommen! Voraussetzung ist, dass die Hunde stubenrein sind und sich in der Unterkunft entsprechend verhalten.
Darf der Hund bei Ihnen mit ins Bett? Kein Problem – bitte bringen Sie in diesem Fall eigene Bettwäsche für das Bett mit. So können wir die Unterkunft auch für die nächsten Gäste sauber und frisch vorbereiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.